Rechtsbankrott ist das Unvermögen einer Rechtsordnung, den Rechtsunterworfenen (= allen Menschen) Recht zu verschaffen. Eine Einrichtung, insbesondere eine Rechtseinrichtung offenbart beispielsweise Rechtsbankrott, wenn sie Lügner an die Spitze gelangen lässt (Politiker?!), Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassierern (Finanz-minister!), Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht. Eine Besserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein anerkannten Werten (z.B. Wahrheit, Freiheit) und Rechtsgrundsätzen (z.B. pacta sunt servanda, Willkürverbot, Wettbewerb, usw.)
Quelle: Juristisches Wörterbuch für Studium und Ausbildung von Gerhard Köbler, Vahlen 2012, 15. Auflage, Seite 339
Und warum handeln immer noch die Gerichte, wenn sie damit nicht Recht sprechen und weder Gerechtigkeit noch Barmherzigkeit auslösen!
Was fehlt den Justizlern? Herzbewusstsein!